Allgemeine Geschäftsbedingungen von WCM.systems
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle schriftlichen und mündlichen Verträge, die sich auf Leistungen zwischen WCM.systems (der Anbieterin Astrid Uhlig) und Auftraggeber beziehen. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber AGB verwendet, die den hier aufgeführten AGB entgegenstehen oder von ihnen abweichen.
1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten AGB sind nur dann gültig, wenn sie WCM.systems schriftlich anerkannt hat.
1.3 Ein Auftrag an WCM.systems gilt dann als rechtsverbindlich erteilt, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich angenommen hat.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Alle Texte und Konzepte von WCM.systems unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum von WCM.systems. Es bedarf der ausdrücklichen Einwilligung durch WCM.systems, wenn die Originaltexte auch bei Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung oder Kopie ist unzulässig, auch von Teilen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt WCM.systems eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.2 WCM.systems überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Es wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen WCM.systems und dem Auftraggeber. Erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung gehen die Nutzungsrechte über. WCM.systems verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, nur Nutzungsrechte zu übertragen, die frei von Rechten Dritter sind.
2.3 WCM.systems hat das Recht als Urheber genannt zu werden auf Vervielvältigungsstücken. WCM.systems ist berechtigt Schadenersatz zu fordern, bei Verletzung des Rechts auf Namensnennung.
2.4 Die Mitarbeit des Auftraggebers, gleich welcher Art, hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3. Honorar und Vergütung
3.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die WCM.systems für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.2 Die Vergütungen ist bei Ablieferung der vereinbarten Leistungen fällig ohne Abzug. Bei einer Leistung mit hohem Zeitaufwand behält sich WCM.systems vor, Abschlagszahlungen mit dem Auftraggeber zu vereinbaren und zu fordern. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
3.3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist WCM.systems berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.4 Sollte der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung und bereits begonnener Arbeit von WCM.systems vom Auftrag zurücktreten, hat der Auftraggeber die bis zu diesem Zeitpunkt getätigte Leistung zu entgelten. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Übergabe der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erfolgten Leistung.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach Zeitaufwand zu meinem Stundensatz gesondert berechnet.
4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Texters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Texter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.3 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Lieferung und Lieferfristen
5.1 Die rechtzeitige Bereitstellung des Briefings, der Unterlagen oder der zu überprüfenden oder zu übersetzenden Texte sowie eine schriftliche Auftrags- und Terminbestätigung vonseiten WCM.systems sind Voraussetzung für die fristgerechte Lieferung.
5.2 WCM.systems ist um die Einhaltung der festgesetzten Termine bemüht. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt WCM.systems keine Haftung.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7. Abnahme, Korrektur, Produktionsüberwachung
7.1 Die Leistungen von WCM.systems gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme erklärt, die Arbeiten verwendet oder die Rechnung gezahlt hat.
7.2 Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, enthält jeder Auftrag an WCM.systems das Recht auf zwei Korrekturdurchgänge.
7.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich vor Ausführung der Vervielfältigung der Arbeitsergebnisse WCM.systems Korrekturmuster vorzulegen.
7.4 Die Produktionsüberwachung durch den Texter erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich be WCM.systems geltend zu machen und eine angemessene Frist zur Nachbesserung ist einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7.6 Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.
7.7 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach Auftragserteilung.
8. Haftung
8.1 WCM.systems verpflichtet sich, die Arbeiten sorgfältig auszuführen. Nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet WCM.systems haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und in maximaler Höhe des Auftragswertes.
8.2 Für Schäden an Materialien, die WCM.systems vom Auftraggeber überlassen wurden, haftet WCM.systems nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.3 Sofern WCM.systems notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von WCM.systems. WCM.systems haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.4 WCM.systems lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
8.5 WCM.systems übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte und haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
8.6 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte für die Vorlagen besitzt, die er WCM.systems zur Verfügung stellt. Besitzt er diese Rechte nicht, stellt er WCM.systems von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach einer Korrekturphase bzw. der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. WCM.systems behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann WCM.systems eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
WCM.systems verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung über den Inhalt der zu bearbeitenden Texte und Unterlagen und allen bekannten Geschäftsvorgängen des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind offenkundige Vorgänge und die Vereinbarung gilt auch nach Erbringung der Vertragsleistung.
11. Sonstige Vereinbarungen
11.1 Für den Fall, dass eine oder beide Seiten die gemeinsame Arbeit vorzeitig beenden möchten, werden die abgeschlossenen Projektphasen voll abgerechnet. Wird die Arbeit vom Auftraggeber beendet, wird der bereits geleistete Arbeitsaufwand der laufenden Phase voll abgerechnet.
11.2 Erklärt der Auftraggeber die Arbeiten der laufenden Projektphase als nicht abgenommen, zahlt er dem Texter als Aufwandsentschädigung 50 % des für diese Phase bereits erbrachten Arbeitsaufwands.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort ist der Firmensitz von WCM.systems.
12.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3 Es gilt das Recht des Firmensitzes von WCM.systems